Rehabilitationssport ist ein vom Arzt verordnetes Bewegungstraining mit dem Ziel, die medizinische Behandlung mit Hilfe von körperlicher Bewegung zu fördern und zu ergänzen. Rehasport kann als Fortsetzung einer ambulanten/ stationären Rehabilitation eingesetzt werden: die Versorgungskette Akutversorgung-Rehabilitation-Physiotherapie wird durch eine bewegungsorientierte Therapie ergänzt. Auch für Menschen mit chronischen Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat ist der Rehabilitationssport ein adäquates Mittel zur Schmerzlinderung und zur Steigerung des Wohlbefindens.
Rehabilitationssport ist für jeden Patienten geeignet, der Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat hat. Dabei ist es unabhängig vom Alter des Patienten. Sofern eine Diagnose gestellt wird, wobei bereits muskuläre Disbalancen als Diagnose ausreichen, kann dem Patienten Rehasport verschrieben werden.
Nein, der Rehasport dient in der Regel nicht als Alternative zu einer Heilmittelverordnung, sondern als Ergänzung dazu. Ausgenommen davon sind allerdings Patienten mit chronischen Beschwerden, die langfristig ihre Stützmuskulatur aufbauen müssen.Patienten, die z.B. einen Kreuzbandriss hatten, sollten das Bein wieder voll belasten dürfen, wenn sie mit Rehasport starten.
Nein, Rehasport kann mittlerweile von jedem Arzt verschrieben werden, der eine Kassenzulassung besitzt.
Nein! Da es sich nicht um ein Heilmittel, sondern um eine ergänzende Leistung handelt, wird durch den Rehasport nicht das Heilmittelbudget belastet.
In der Regel nur einmal im Leben, da der Rehasport eine Hilfe zur Selbsthilfe sein soll und das Ziel ist, die Patienten dadurch zu regelmäßigem Sport und regelmäßiger Bewegung zu motivieren.Durch verschiedene Diagnosen ist es je nach Krankenkasse möglich, Folgeverordnungen genehmigt zu bekommen.
Alle gesetzlichen Krankenkassen genehmigen den Rehasport. Grundlage dafür ist die Rahmenvereinbarung, die zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Behindertensportverband geschlossen wurde. Seitens der Patienten besteht sogar ein Rechtsanspruch darauf.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die reine Gymnastik zu 100%.
Die beiden Angebote haben zum einen unterschiedliche Dachorganisationen, der Rehasport läuft über den Behindertensportverband, das Funktionstraining über die Rheumaliga. Zudem kommt, dass der Rehasport eine deutlich größere Zielgruppe an Patienten anspricht, weil er für jede Erkrankung am Stütz- und Bewegungsapparat verschrieben werden kann. Funktionstraining ist nur für rein rheumatische Erkrankungen gedacht.
Darf Rehasport auch an Geräten durchgeführt werden?
Nein, am 01.01.2011 trat die neue Rahmenvereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in Kraft. In Kapitel 4 Absatz 7 ist es klar geregelt.
Vom Rehabilitationssport und Funktionstraining ausgeschlossen sind Maßnahmen,
Rollstuhlkurse),
Kampfsportbereich umfassen,
dienen (z. B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse,Laufband, Rudergerät, Crosstrainer), beinhalten. Eine Ausnahme stellt insoweit dasTraining auf Fahrradergometern in Herzgruppen dar.